Bislang dürfen viele Gewerke noch Arbeits- und Schutzgerüste aufstellen. Diese Erlaubnis wird zum 1. Juli 2024 neu geregelt. Danach dürfen Handwerksunternehmen, die selbst keine Gerüstbauer sind, nur noch im Zusammenhang mit der eigenen Leistung oder der eigenen Tätigkeit Arbeits- und Schutzgerüste aufstellen. Siehe dazu das Eckpunktepapier vom Zentralverband des Deutschen Handwerks. Die DGUV Information 201-011 „Verwendung von Arbeits-, Schutz- und Montagegerüsten“, die im Januar 2023 als vollständig überarbeitete Ausgabe erschienen ist, erläutert praxisnah die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit, TRBS 2121-1. Damit unterstützt sie alle, die Gerüste beauftragen, Unternehmen, die Gerüste erstellen, sowie Nutzerinnen und Nutzer beim sicheren Verwenden von Gerüsten. Siehe dazu die DGUV Information 201-011.
In unserem Simpleshow-Video erklären wir einfach und nachvollziehbar, warum es kein wirtschaftlicheres Gerüstsystem auf dem Markt gibt, das so spielend leicht die Vorgaben der TRBS 2121 erfüllt.
Ganz egal, was für ein Gerüst Sie brauchen – von einem einfachen Fassadengerüst für Baustellen über hohe Turmgerüste bis hin zu Tribünen und Bühnen: Als Gerüstbaufirma mit viel Erfahrung sichern wir jeden Aufstieg. Der moderne Gerüstbau ist bei keinem Bauvorhaben mehr wegzudenken, da Baugerüste nicht nur vielfältig einsetzbar sind, sondern auch der Sicherheit von Beschäftigten und Bauwerken dienen. Die Gerüste vom Gerüstbau Reich sind flexibel einsetzbar und ideal auf Ihr Bauvorhaben abgestimmt. Auch bei hohen Schwierigkeitsgraden können Sie auf unsere Qualität, Erfahrung, Technik und Routine als Gerüstbaufirma vertrauen. Daher sind wir der zuverlässige Gerüstbauer für Ihr Bauvorhaben! Lassen Sie sich persönlich beraten und schildern Sie uns Ihr Projekt.